Forum: Zitate

Re: Wie ist es mit dem Urheberrecht?

Hallo oniro,

das Urheberrechtsgesetz regelt in § 51 UrhG unterschiedliche Arten von Zitaten, nämlich das sogenannte Großzitat, das Kleinzitat und das Musikzitat. Gemeinsam ist dabei allen Arten von Zitaten, dass jeweils nur in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zitiert werden darf. Gleichzeitig müssen die Zitate jeweils in einem selbständigen, schutzfähigen Werk angeführt werden.

In der Regel erfüllen reine Zitatesammlungen diese Vorraussetzungen nicht, wir gehen mit unserer Community-Website allerdings weit über eine normale Zitatesammlung hinaus, so werden bei uns die Zitate verschlagwortet, so bestimmten Themen zugeordnet und von uns und den Nutzern der Homepage kommentiert. Ob dadurch nun schon die Kriterien für ein schutzfähiges Werk erfüllt sind, kann ich leider nicht beurteilen.

Sätze und Absätze, auch wenn Sie aus urheberrechtlich geschützten Werken entnommen werden, dürfen nur dann in reine Zitatensammlungen eingestellt werden, wenn diese das für einen Schutz erforderliche Mindestmaß an Individualität nicht erreichen. Aber wann genau dieses "Mindestmaß an Individualität" erreicht ist, ist wohl reine Auslegungssache.

Viele der hier aufgeführten Zitate wurden nicht urheberrechtlich geschützten Werken entnommen und werden oft den Autoren nur zugeschrieben. Leider haben wir nicht die Möglichkeit alle Zitate zu überprüfen, reagieren/löschen aber sofort, wenn uns mitgeteilt wird, dass ein Zitat aus einem urheberrechtlich geschützten Werk eines Autors stammt, der noch keine 70 Jahren tot ist.

Günther Melzer
15.12.2006, 01:25 Uhr - Günther Melzer

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