Schlagworte: Notwendigkeit, Handlung
„Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz.“
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Chiara 01.01.2012, 14:30 Uhr
Worin aber besteht die Notwendigkeit; was ist Pflicht. War es nicht Kant, der die Metaphysik zu einer Scheinwissenschaft erklärte. War das eine notwendige Handlung; Achtung für's Gesetz.
[Hinterfragen]
Der wahre Wolfgang 01.01.2012, 20:00 Uhr
Der gute Wille liegt erst beim Handeln aus Pflicht vor.
Geschieht eine Handlung aus Pflicht oder Neigung? Ihr wirkliches Motiv entscheidet -nach Kant- über ihren moralischen Wert. Ob ein Freiheitsgedanke dabei kein Handeln aus Pflicht zulässt, das nicht ohne Neigung ist,bleibt offen. Wirkliche Pflichterfüllung liegt jedenfalls nur dann vor, wenn man nur wegen der Anerkennung der Pflicht handelt, und nicht aus anderen Gründen (Mitgefühl, Statusverbesserung etc.). Menschen können zwar pflichtgemäss handeln aber auch ein gewisses Eigeninteresse haben. Insofern handelt er nur aus mittelbarer Neigung. Mit dem Gast wird fair abgerechnet, damit er wiederkommt; vielleicht aber auch nur aus Pflicht und Gründen der Ehrlichkeit. Der Hilfsbereite kann aus Pflicht handeln, aber auch aus Eitelkeit oder Eigennutz, wenn die Wohltat z.B. zu einem erhebenden Gefühl führt. Dann hätte sein Handeln -so Kant- "keinen wahren sittlichen Wert". Damit gibt es also entweder "Handlungen aus Pflicht oder Handlungen aus Neigung, bzw. Handlungen aus Vernunft und Handlungen oder Vernunft". Ob ein Handeln aus Pflicht überhaupt erkennbar ist, bezweifelt Kant, da es "schlechterdings unmöglich ist, durch Erfahrung einen einzigen Fall mit völliger Gewissheit auszumachen, da niemals ausgeschlossen werden könne, dass wirklich gar kein geheimer Antrieb der Selbstliebe unter der blossen Vorspiegelung jener Idee die eigentliche bestimmende Ursache des Willens gewesen sei". Ebenfalls skeptisch sieht Kant die Wahrscheinlichkeit eines Handelns aus Pflicht.
Kant formuliert den kategorischen Imperativ als ein Kriterium für objektives Gutsein des guten Willensund damit das höchste Beurteilungskriterium für die Moralität und Sittlichkeit. In seiner Grundform lautet er: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde."
Beispiel: Wenn sich der NRW-Parlamentarier mal eben 500 € Rentenzuschuss genehmigt, dann sollte er wollen, dass seine Maxime auch zum allgemeinen Gesetz werde. Also: Freibier für alle! Aber, sind nicht "Gesetze an sich" ganz eng mit der Problematik der heutigen Parallelthematik: "Macht und ein bisschen weniger davon...", verbunden?
Siebenkäs 01.01.2012, 21:25 Uhr
Die Frage, die sich mir dabei stellt, lautet: Von wem stammt das Gesetz, das "gute" und verändert es sich und wodurch? Die Moral, die Sittlichkeit sind solche Begriffe, denen ich Misstrauen entgegenbringe, wenn sie dazu benutzt werden, sich selbst als höherwertig zu betrachten.
Der wahre Wolfgang 01.01.2012, 21:49 Uhr
Wenn beide Motive,"Pflichtgemäßes Handeln" und die "Neigung" (Eigeninteresse), handlungsleitend sind, dann wäre -nach Kant- das Neigunsmotiv nur mittelbar erfüllt. Die Pflicht hat Handlungspriorität und -sozusagen im Vorübergehen - habe ich auch noch meinen Spaß daran. Das Nützliche wird eben mit dem Angenehmen verbunden...
Aber Kant sagt es ja zum Einen selbst, dass die Motive kaum klar identifizierbar sind.
Zum Anderen denke ich (Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!), dass die Handlungsmotive weit komplexer sind als es dieses "zweidimesionale" Strukturmuster Kant`s vermuten lässt.
Der wahre Wolfgang 01.01.2012, 22:06 Uhr
@Siebenkäs,aber wenn die Begriffe, der Moral, des Anstandes und der Demokratie immer so(staats-)tragend und mit tiefernsten Minen (und im Goldblazer und mit schickem Nadelstreifen) vorgetragen und postuliert würden -wie an Weihnachten (Wulff) und zum Neujahr (Merkel)-ja dann...
ja dann, hättest du erst recht recht aber kein Recht. Wenn`s recht ist?
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