Schlagworte: Staatsformen, Verfassung, Bürger
„Die Verfassung eines Staates solle so sein, daß sie die Verfassung des Bürgers nicht ruiniere.“
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Ingrid Z 13.10.2009, 14:34 Uhr
Auf den Punkt gebracht! Bin fassungslos!
H. Smidt 13.10.2009, 14:38 Uhr
@Ingrid ... aber doch hoffentlich in bester Verfassung?!
Ingrid Z 13.10.2009, 14:47 Uhr
Ich bin in verfassungslos bester Verfassung! Ja @H.Smidt! Und damit es dabei bleibt, werde ich mir irgendwann die Füße in Richtung Weinstube vertreten.
Der wahre Wolfgang 25.10.2011, 22:53 Uhr
Wir sind alle fassungslos!
Oder das Märchen von der gesamtdeutschen Verfassung.
Artikel 146 Grundgesetz lautet:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Danach dürfte die Bundesrepublik Deutschland, juristisch genau genommen, überhaupt keine Verfassungsorgane haben, denn unser Grundgesetz ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 146 keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium, das von einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist somit völlig unstreitig lediglich ein vorläufiges ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Der herausragende Politiker und Demokrat Carlo Schmid bezeichnete in einer Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8.9.1948 die Bundesrepublik Deutschland als „Staatsfragment“ und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung1.
Die so genannten “Deutschen Väter des Grundgesetzes” dürften dabei kaum mehr als Punkt und Komma gesetzt haben.
Art. 146 GG betont den transitorischen Charakter des Grundgesetzes. Er schränkt dessen Geltung ein auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Verfassung, die vom gesamten deutschen Volk nach dessen Wiedervereinigung in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht2 teilt daher meine folgerichtige Auffassung, dass erst eine neue Verfassung als endgültige Entscheidung des deutschen Volkes über seine staatliche Zukunft angesehen werden kann. Haben Sie diesen Satz schon einmal von einem Politiker gehört? Nein, die Politikerkaste wird sich davor hüten. Eine neue, vom Volk verabschiedete Verfassung dürfte nämlich die heutige Parteiendiktatur jäh beenden.
Der wahre Wolfgang 25.10.2011, 23:32 Uhr
Im Anhang des Grundgesetzes heißt es (Anhang EV = Einigungsvertrag): Artikel 5: Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands sich innerhalb von zwei Jahren... mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatsbestimmungen in das Grundgesetz (...)zu befassen sowie mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.
An eine Volksabstimmung in diesem Sinne kann ich mich nicht erinnern...
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Was würde wohl Mozart selber dazu sagen lieber Harald, hätte Beate Uhse ihm ihre...
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Fiona:
wäre vielleicht hilfreich, wenn du uns mitteilen könntest, wo du es gehört has...
25.01.2012, 01:23 Uhr
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H. Smidt:
Churchills Spruch kenne ich so:
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24.01.2012, 17:59 Uhr
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ych selpa:
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08.01.2012, 02:06 Uhr
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