Schlagworte: Recht
„Es hat der Dieb ein freies Recht zum Raub,
Wenn erst der Richter stiehlt.“
William Shakespeare (Werk: Maß für Maß II,2)
91 Stimmen:
zugeschickt von: GunniDevil
Zenpoetin 01.08.2010, 20:13 Uhr
Naja, ein freies Recht zum Raub gibt es nicht - es sei denn das Naturrecht zum Selbsterhalt.
Aber einer, der selber raubt, hat kein Recht über den Raub anderer zu richten.
Letztendlich kommt es wohl auf die Motivation an, warum einer raubt.
ZEN 18.09.2019, 09:20 Uhr
„Es hat der Dieb ein freies Recht zum Raub, Wenn erst der Richter stiehlt.“ – William Shakespeare
Nein, hat er nicht.
Das ist kindisches (2) Denken.
Vorbildliches Verhalten ist
nicht von Vorbildern abhängig.
Menschen mit der Geistigen Reife des Erwachsenen (4)
orientieren sich nicht am (Fehl-)Verhalten anderer.
Wenn wir nur gut genug hinsehen, wissen wir alle ganz genau,
wann wir uns übergriffig verhalten, wann wir die Sphäre des
Anderen verletzen. Es bräuchte keine Rechtsstruktur zu geben.
Diebe, Recht, Rauben, Richter, Strafe... sind künstliche Gebilde
für den Fall, daß wir uns daneben benehmen, daß wir so tun, als
wären wir Kinder, die sich selbst als das Wichtigste der Welt an-
sehen und noch nicht wissen, was richtig und was nicht richtig ist.
Daß andere genau so wichtig sind, wie wir selbst, will erst gelernt sein.
Erst von Menschen mit Erwachsenen-Reife können wir erwarten,
daß sie ohne Abhängigkeit von äußeren, aufoktroyierten Richt-
Schnüren in den sozialen Interaktionen zurecht kommen.
ZEN
Walnuss 19.09.2019, 13:39 Uhr
Das ist in Shakespeares "Maß für Maß" der Ausgangspunkt für eine Geschichte, in deren Verlauf und Verwicklung menschliche Laster und Tugenden auf ihre Spitze getrieben werden. Ein fast verwirrendes Kaleidoskop krimineller Machenschaften stellt sich dar.
In kaum einem anderen Stück des großen elisabethanischen Dramatikers werden böse und gut, stark und schwach, zynisch und naiv so durcheinander geschüttelt. Am Schluß bleibt alles fragwürdig – auch die Werte.
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